Pflegebetten dienen der Entlastung des Pflegenden (Angehörige, Pflegekräfte, Hilfsperson usw.). Die motorisch bedienbaren Betten sind mit bremsbaren Rollen, einer Höhenverstellung, einer verstellbaren Liegefläche (Kopf- / Fußteil) und zwei herunterklappbaren Bettgittern ausgestattet.
Die Verstellung erfolgt elektrisch über eine Handbedienung. Durch die Höhenverstellung des Bettes werden unterstützende Tätigkeiten der Hilfsperson erleichtert, z.B. wird das Aufstehen von der Bettkante erleichtert oder auch das Umsetzen auf den Rollstuhl, weil das Bett auf die zweckmäßige Höhe gefahren werden kann. Mit Hilfe der elektrischen Liegeflächenverstellung können die Beine hochgelagert werden, um einer Wassereinlagerung (Ödembildung) der Beine entgegen zu wirken. Auch eine Entlastung des Rückens bei Rückenschmerzen ist möglich. Außerdem kann eine Oberkörperhochlagerung vorgenommen werden, z.B. bei Atemproblemen oder Essens- bzw. Getränkeaufnahmen im Bett.
Die Bettgitter können bei Bedarf von einer Hilfsperson nach oben gezogen werden und sichern den Nutzer vor dem Herausfallen (nur nach Absprache des Pflegebedürftigen, siehe "Freiheitsentziehende Maßnahme und Alternativen"). Zum Herunterklappen der Seitengitter bedarf es ebenfalls einer Hilfsperson.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Zur Entlastung der Pflegenden, wenn der Pflegebedürftige nicht mehr ausreichend beweglich ist und über weite Teile des Tages bettlägerig ist, und/oder wenn die Pflege ganz oder teilweise im Bett vorgenommen werden muss.
Liegeflächengröße: Die Standardgröße ist 90 cm x 200 cm, es gibt aber auch Sondergrößen. Sehr große Menschen können eine Bettverlängerung erhalten. Auch eine Überbreite ist möglich, wenn die Bewegungsmuster (z. B. selbständiges Drehen im Bett) oder die Körpermaße dies erfordern.
Liegeflächenverstellung: Je nach Modell ist eine drei- bis fünffache Verstellung der Liegefläche möglich.
Bedienung: Die Bedienung erfolgt meist über einen Handschalter (mit Kabel), ist aber auch kabellos über eine Fernbedienung oder durch andere Schalter oder behinderungsgerechte Fernbedienungen, die den Bewegungsmöglichkeiten des Nutzers angepasst sind, möglich (Umfeldsteuerung, z. B. mit Auslösung über Kopf, Auge, etc.).
Seitengitter: Meist einteilige, lange Gitter, die über die ganze Bettseite gehen, bei manchen Modellen sind sie auch zweiteilig. Meist sind die Seitengitter mit einem Feststellknopf am Kopf- und/oder Fußende versehen, so dass sie nur durch eine Hilfskraft hochgeklappt oder abgesenkt werden können.
Belastbarkeit: Je nach Modell bis circa 200 kg. Es gibt (Schwerlast-) Betten mit einer erhöhten Tragkraft von mindestens 250 kg Arbeitslast.
Ein Pflegebett ist ein Medizinprodukt, das gegebenenfalls einmal jährlich von einem Fachmann überprüft / gewartet werden muss.
Bei Finanzierung über die Krankenkasse: Ein Pflegebett muss einmal jährlich gewartet werden (elektrische Sicherheit und Seitengitter), wenn es über die Krankenkasse beim Sanitätsfachhändler ausgeliehen wird. Die Kosten werden übernommen.
Privat gekauftes Pflegebett und private Pflege: Wird ein Pflegebett privat gekauft und auch privat gepflegt, dann muss das Bett weder gewartet noch geprüft werden.
Privat gekauftes Pflegebett, Pflegedienst unterstützt die Pflege oder eine Pflegekraft wird beschäftigt: Das Bett ist prüfungspflichtig. Die Prüfkosten müssen selbst übernommen werden.
Das Hochklappen der Seitengitter bedarf der Zustimmung der pflegebedürftigen Person. Kann diese nicht mehr selbst entscheiden, muss der gesetzliche Betreuer einverstanden sein und gleichzeitig die Freiheitsbeschränkung durch das Bettgitter beim Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht) beantragen.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Pflegebetten sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.