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Ratgeber "Rutschbretter & Transferbretter"

Rutsch-/Transferbretter erleichtern das Umsetzen von einer Sitzgelegenheit auf eine andere. Der Einsatz ist nur zweckmäßig, wenn beide Sitzgelegenheiten ungefähr die gleiche Sitzhöhe aufweisen bzw. eine Sitzhöhe höhenverstellbar ist (z.B. vom Pflegebett auf den Rollstuhl). Das Hilfsmittel entlastet Schultern, Arme und Hände bei Nutzern, die den Transfer selbst durchführen können und unterstützt ansonsten Pflege- oder Assistenzkräfte beim rückenschonenden Umsetzen.

Die Rutschbretter sind 50 cm bis 100 cm lang. Sie weisen oben eine glatte Oberfläche auf und sind an der Unterseite meist mit einer Rutschhemmung versehen.

Das Umsetzen der pflegebedürftigen Person läuft wie folgt ab: Die Person nimmt eine aufrechte Sitzposition ein. Das eine Ende des Brettes wird durch Gewichtsverlagerung ein Stück unter das Gesäß geschoben. Das andere Ende wird auf die zu wechselnde Sitzfläche gelegt. Ein Herüberrutschen auf den anderen Sitz mit vorgebeugtem Oberkörper ist nun möglich.

Hilfsmittelbeispiele

  • Eine auf der Bettkante sitzende Frau hat ein Rutschbrett von Bettkante zu Rollstuhl gelegt und will sich umsetzen. Unter den Füßen hat sie zur Unterstützung eine Drehscheibe liegen.

    Drehscheibe und Gleitmatte unterstützen die Anwendung eines Rutschbrettes

    © Etac
  • Ein Rutschbrett liegt zwischen Bettkante und Rollstuhl

    Rutschbrett für denTransfer vom Bettrand auf Stuhl/Rollstuhl

    © Thomashilfen
  • Zwei Rutschbretter in unterschiedlichen Formen

    Rutschbretter

    © Petermann
  • Ein weißes Rutschbrett mit zwei Grifflöchern

    Rutschbrett

    © Thomashilfen
  • Ein weißes Rutsch-/Transferbrett mit Rillen

    Transferbrett, Rutschbrett

    © Thomashilfen
  • Rutschbrett mit an denLängsseiten einmal nach oben, einmal nach unten abgewinkelten Kanten

    Rutschbrett mit gebogenen Kanten

    © Meyra
  • Rutschbretter mit beweglichem Sitzteller, die in einem Schlitz in der Mitte der Bretter fixiert sind

    Rutschbretter mit beweglichem Sitzteller

    © Dietz
  • Anwendung eines Rutschbrettes, mit dem eine Pflegekraft eine kranke Person vom Bettrand auf einen Rollstuhl setzt

    Anwendung eines Rutschbrettes mit Hilfe einer Pflegekraft: Transfer auf den Rollstuhl

    © Petermann

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Zum selbständigen Positionswechsel für Personen, die starke Bewegungseinschränkungen in den Beinen haben (z.B. aufgrund von Kraftlosigkeit oder Lähmungen), aber über Rumpfstabilität und eine ausreichende Gebrauchsfähigkeit der oberen Extremitäten verfügen. Außerdem kann das Rutschbrett von Pflege- und Assistenzkräften zum rückenschonenden Umsetzen eingesetzt werden.

  • Material: Aus Kunststoff oder Holz gefertigt. Die Materialdicke ist unterschiedlich, es gibt sehr dünne, flexible Kunststoffbretter oder auch dickere Holz- oder Kunststoffbretter mit abgeschrägten Kanten.
  • Form: Es gibt rechteckige, bananenförmig gebogene, schlangenförmig gebogene oder auch ovale Rutschbretter. Je nach Bedarf sind sie mit einem Ausschnitt für ein Rollstuhlrad, ohne Griffloch, mit ein oder zwei Grifflöchern oder mit klappbaren Seitenflügeln erhältlich.
  • WC-Rutschbrett: Für den Transfer auf die Toilette ist das Brett mit einem ausreichend großen Loch ausgestattet, das auf dem Toilettensitz rutschfest aufliegt.
  • Rutschbrett mit Drehteller: Um Scher- und Reibungskräfte zu vermeiden, ist das Brett mit einem Drehteller ausgestattet, der auf einer Schiene hin- und her bewegt werden kann.

  • Das Rutschbrett kann zusammen mit einer Bettleiter, einer Drehscheibe, einem Haltegürtel und/oder einem Hebegurt (Armverlängerung) genutzt werden.
  • Wichtig beim Bewegen ist jedoch, dass der Oberkörper nach vorne gebeugt ist, da sonst keine Bewegung stattfinden kann.
  • Der Hilfsmittelnutzer muss über eine gewisse Geschicklichkeit und Routine verfügen, deshalb sollte der Hilfsmitteleinsatz geübt werden.
  • Selbständige Nutzung: Falls der Nutzer nicht in der Lage ist, selbständig zu üben, kann auch eine Ergo- oder Physiotherapeutin ein ärztlich verordnetes Selbsthilfetraining durchführen.
  • Nutzung durch pflegende Angehörige: Viele Pflegedienste und Träger im Bereich der Pflege bieten Kurse zum rückenschonenden Arbeiten für pflegende Angehörige an. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Rutschbretter sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.