Ratgeber "Mobile Rampen - Hilfsmittel zum Überwinden von Schwellen und Stufen"
Mobile Rampen sind transportable Schienensysteme. Sie ermöglichen Rollstuhlnutzern Höhenunterschiede mit oder ohne Fremdhilfe (z.B. einige Treppenstufen) zu überwinden. Die Steigung der Rampe ist bei der Nutzung zu beachten (Empfehlungen zur Steigung siehe: „Was ist bei der Auswahl und Anwendung zu beachten“).
Die Rampensysteme bestehen meist aus Leichtmetall (z.B. Aluminium) und sind mit einer Anti-Rutsch-Lauffläche versehen. Eine seitliche Begrenzung verhindert ein Abrutschen der Räder, so dass ein sicheres Befahren möglich wird.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Rollstuhlfahrer, die mit oder ohne Fremdhilfe zeitweise Hindernisse bzw. Höhenunterschiede überwinden möchten.
Rampenarten:
Mobile Flächenrampe: Durch den Einsatz mobiler Flächenrampen können Rollstuhlfahrer unterwegs (z. B. zur Mitnahme auf Reisen oder im Fahrzeug) Stufen oder Absätze überwinden. Teilweise können Fahrer eines manuellen Rollstuhles die Flächenrampen auch selbständig überwinden, sofern diese eine Steigung von maximal sechs Prozent haben. Die Flächenrampen bestehen aus einer durchgängigen Fläche mit seitlichen Aufkantungen. Je nach gewünschter Länge und Transportmöglichkeit kann man zwischen einfach durchgängigen Modellen oder in der Länge bzw. Breite klappbaren Modellen wählen. Sie werden meist aus Aluminium oder Glasfaserkunststoff gefertigt und sind dadurch relativ leicht.
Mobile Schienenrampen: Mit ca. 20 cm Spurbreite, die mit seitlichen Aufkantungen versehen ist. Die zwei Schienen müssen relativ genau, im Abstand der Rollstuhlräder, zueinander platziert werden. Zum sicheren Überfahren des Hindernisses wird eine Hilfskraft benötigt, da die Rampen ansonsten verrutschen könnten. Schienenrampen werden ebenfalls als starre Schienen, teleskopierbar (ausziehbar) oder klappbar angeboten. Sie werden meist aus Aluminium gefertigt.
In unterschiedlichen Längen, 50 bis 280 cm
Material: Stahl, Alu oder Carbon
Rutschhemmung: geriffeltem Aluminium oder mit Korund versehen
Tragkraft: je nach Modell bis 400 kg möglich
Wird die Nutzung einer Rampe zur Überwindung von Stufen / Treppen geplant, muss der Steigungswinkel der Rampe beachtet werden. Gemäß DIN 18040-1 (DIN-Norm für barrierefreies Bauen) dürfen Rampen, damit sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar sind, nicht mehr als 6 Prozent geneigt sein. In Anlehnung an den Hamburger Bauprüfdienst haben sich außerdem folgende Steigungen als geeignet herausgestellt:
Selbstfahrer: 6 Prozent Steigung
Kräftige Selbstfahrer: 6 - 10 Prozent Steigung
Von einer Person geschoben: 12 - 20 Prozeent
Elektroantrieb (Steigung laut Bedienungsanleitung): bis circa 20 Prozent
Die Länge einer Rampe wird wie folgt berechnet: L= H : % L (Länge der Rampe), H (Höhenunterschied), % (Prozent der gewünschten Steigung). Ein Beispiel zum Verständnis: Es sollen zwei Stufen überwunden werden, der Höhenunterschied beträgt 30 cm.
Um eine Rampe mit 6 Prozent Steigung anzulegen, müsste diese 5 Meter lang sein (30 : 6 = 5 Meter).
Mit 15 Prozent Steigung müsste die Rampe 2 Meter lang sein (30 : 15 = 2 Meter).
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige mobile Rampen (Produktgruppe Mobilitätshilfen) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.