Ratgeber "Treppenraupen - Hilfsmittel zum Überwinden von Schwellen, Stufen und Treppen"
Die Treppenraupen ermöglichen pflegebedürftigen Personen, in sitzender Position (im eigenen Rollstuhl) gerade Treppen im Innen- und Außenbereich zu überwinden. Zur Nutzung des Gerätes wird eine Begleitperson benötigt, die das Gerät bedient.
Das Gerät besteht aus einem Rahmen, einer Aufnahmehalterung für Rollstühle, zwei Handgriffen mit Steuerelektronik, einem akkubetriebenen Elektromotor, zwei gleichlaufenden Antriebsketten und einem Beckengurt für die pflegebedürftige Person.
Zum Benutzen des Gerätes wird der Rollstuhl rückwärts über die Antriebseinheit gefahren und mit Hilfe einer Aufnahmehalterung befestigt. Der Rollstuhl wird dann um 40 Grad nach hinten gekippt und rastet in dieser Position ein. Durch diese Schrägstellung wird bei der eigentlichen Treppenfahrt eine nahezu waagerechte Sitzposition erreicht. Um die Treppen aufwärts zu steigen, fährt die Begleitperson rückwärts an die erste Stufe. Durch die Bedienung des Steuergerätes werden die Antriebsketten in Bewegung gesetzt und das Gerät schiebt sich in gerader Linie selbständig die Treppen hoch. Ist die letzte Treppenstufe ca. zur Hälfte überwunden, wird die Treppenraupe auf das Treppenpodest gekippt. Treppenpodeste müssen ausreichend groß sein, um ein Hantieren und ggf. Drehen der Raupe zu ermöglichen.
Das Treppabsteigen erfolgt vorwärts. Die Treppenraupe wird an die erste Stufe herangefahren und nach vorne auf die Stufen gekippt. Elektromagnetische Bremsen, das selbsthemmende Getriebe und die Gummierung des Antriebsbandes sorgen dafür, dass die Raupe nicht die Treppe abwärts rutscht. Erst durch Betätigung des Steuergerätes setzt sich das Gerät in Bewegung und schiebt sich die Stufen hinunter.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Personen mit einer Gehunfähigkeit bzw. stark eingeschränkten Gehfähigkeit, um gerade Treppen in ihrer Wohnung zu überwinden oder um die Wohnung zu verlassen. Ein Einsatz solcher Geräte ist nur möglich, wenn ständig eine eingewiesene Begleitperson zur Verfügung steht.
Es gibt das Treppenraupen-System für pflegebedürftige Personen in zwei Varianten:
Treppenraupe: wie oben beschrieben
Treppenraupe mit Plattform: Diese Treppenraupe verfügt über eine Plattform und versenkbare Auffahrrampen. Dadurch ist sie für Rollstühle aller Art geeignet (kleine Elektrorollstühle und Schiebe-, Kinder- und Selbstfahrer-Rollstühle). Die Plattform und der Rollstuhlfahrer werden elektrisch per Knopfdruck in die notwendige Schräglage gebracht.
Max. Traglast:
- Treppenraupe ca. 160 kg - Treppenraupe mit Plattform: ca. 200 kg (z.B. für kleine Elektrorollstühle)
Maximalen Steigung der Treppe: 35 Grad
Eigengewicht
- Treppenraupe ca. 65 kg - Treppenraupe mit Plattform: ca. 115kg
Es gibt auch Selbstfahrer-Treppenraupen. Diese können jedoch nur von sehr aktiven Rollstuhlfahrern und nicht von pflegebedürftigen Personen selbständig genutzt werden.
Bevor das Gerät angeschafft wird, sollte die Begleitperson, die später die Treppensteighilfe bedient, eine Erprobung des Hilfsmittels durchführen. Außerdem muss abgeklärt werden, ob das Treppenhaus groß genug ist zum Rangieren. Das Sanitätshaus oder der Hersteller weist in die Nutzung ein und führt eine Erprobung durch. Während eines praktischen Tests muss die Begleitperson dann zeigen, ob sie in der Lage ist, das Gerät sicher zu bedienen.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Das Produkt ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt und kann daher über die Pflegekasse beschafft werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.