Ratgeber "Treppensteiggeräte - Hilfsmittel zum Überwinden von Stufen und Treppen"
Die Treppensteiggeräte ermöglichen pflegebedürftigen Personen, in sitzender Position (im eigenen Rollstuhl oder auf einem Spezialstuhl) gerade und gewendelte Treppen im Innen- und Außenbereich zu überwinden. Zur Nutzung des Gerätes wird eine Begleitperson benötigt, die das Gerät bedient.
Die elektrisch betriebene Treppensteighilfe besteht aus einer Aufnahmehalterung für den Rollstuhl / Stuhl, einer Antriebseinheit mit Akku-Pack, zwei höhenverstellbaren Handgriffen mit Steuerelektronik und einem Beckengurt für die pflegebedürftige Person. Wird ein vorhandener Rollstuhl als Sitzeinheit verwendet, muss dieser mit einer Geräte-Halterung und Steckachsen ausgestattet werden. Über die Geräte-Halterung wird der Rollstuhl mit der Treppensteighilfe gekoppelt. Danach müssen die Antriebsräder von der Steckachse gezogen werden.
Um die Treppen hoch zu steigen, fährt die Begleitperson rückwärts an die erste Stufe und kippt die Treppensteighilfe in Richtung Rückenlehne. Durch die Bedienung des Steuergerätes werden mehrere, um eine Achse herum angeordnete Räder (oder andere technische Konstruktionen) über einen Elektromotor angetrieben. Der Stuhl wird so rückwärts Stufe für Stufe treppauf geführt. Das Heruntersteigen erfolgt vorwärts. Die Treppensteighilfe wird gekippt an die Stufe herangefahren. Automatische Sicherheitsbremsen sorgen dafür, dass der Stuhl nicht die Treppen herunterfällt und vor der Stufenkante bremst. Durch Betätigung der Steuerung wird das Gerät Stufe für Stufe abwärts bewegt. Am Ende werden die Antriebsräder wieder an den Rollstuhl gesteckt und das Treppensteiggerät kann abgekoppelt werden.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Personen mit einer Gehunfähigkeit bzw. stark eingeschränkten Gehfähigkeit, um Treppen in ihrer Wohnung zu überwinden oder um die Wohnung zu verlassen. Ein Einsatz solcher Geräte ist nur möglich, wenn ständig eine eingewiesene Begleitperson zur Verfügung steht.
Unterschiedliche Antriebsarten: Steigmechanismus mit Steigrädern oder Steigbeinen
Sitzeinheit: meist wählbar, entweder der vorhandene Faltrollstuhl, ein Spezialstuhl (als Zubehör zum Treppensteiger erhältlich) oder ein Treppensteiggerät mit einer integrierten Sitzeinheit
Akku: meist mit Lithium-Ionen-Akkus, teilweise auch noch mit Blei-Gel-Akku erhältlich
Gewicht (meistens zum Transport zerlegbar): circa 25 Kilogramm
Maximal zulässiges Gesamtgewicht: variiert je nach Modell, bis 300 Kilogramm möglich
Zubehör: Kopfstütze, KFZ-Ladegerät, diverse Sicherheitsgurte
Bevor das Gerät angeschafft wird, sollte die Begleitperson, die später die Treppensteighilfe bedient, eine Erprobung des Hilfsmittels durchführen. Das Sanitätshaus oder der Hersteller weist in die Nutzung ein und führt eine Erprobung durch. Während eines praktischen Tests muss die Begleitperson dann zeigen, ob sie in der Lage ist, das Gerät sicher zu bedienen.
Keine Bedienung ohne Einweisung: Die Bedienung des Gerätes ist nach einer fachmännischen Einweisung sicher. Ohne Einweisung kann es jedoch zu einem erheblichen Sicherheitsrisiko kommen!
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Das Produkt ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt und kann daher über die Pflegekasse beschafft werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.