Ratgeber "Elektrische Aufsteh-, Aufricht-, Steh- und Umsetzhilfen (Positionswechselhilfe)"
Die elektrischen Umsetzhilfen dienen der Pflegeerleichterung und unterstützen das kurzfristige Stehen, um sich umzusetzen. Um das Hilfsmittel einsetzen zu können, sollte die pflegebedürftige Person ihre Beine belasten dürfen (sie muss nicht selbst stehen können) und über eine gute Rumpfstabilität verfügen. Außerdem ist es notwendig, dass der Nutzer selbständig sitzen sowie sich festhalten kann.
Die Steh- und Aufrichthilfen verfügen über ein bremsbares Fahrgestell, das mit einer Stellfläche für die Füße ausgestattet ist. Außerdem ist an dem Fahrgestell eine senkrecht verlaufende, akkubetriebene Hubsäule angebracht, an der im unteren Drittel einstellbare, gepolsterte Schienbein-Halterungen befestigt sind. Im oberen Bereich der Säule befindet sich ein Hebebügel mit Haltegriffen und Gurtbefestigungspunkten. Die Bedienung des Gerätes erfolgt über einen Handschalter.
Beim Umsetzen werden in einer sitzenden Position die Füße des Pflegebedürftigen auf die Fußablage gestellt. Ein breiter, meist gepolsterter Gurt wird um den Rücken der pflegebedürftigen Person gelegt und am Hebebügel befestigt. Während sich der Nutzer am Bügel festhält und sich zurücklehnt, zieht der Motor ihn in den Stand. Die Beine werden durch die Schienbeinhalterungen stabilisiert und können nicht wegrutschen. In dieser stehenden Haltung kann die Hilfskraft die pflegebedürftige Person zur anderen Sitzgelegenheit fahren (z.B. vom Bett zur Toilette).
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Menschen, die wegen schwacher Beinmuskulatur nicht mehr alleine aufstehen bzw. stehen können, jedoch über eine gute Rumpfstabilität verfügen, die stehen dürfen und in der Lage sind, kurzfristig frei zu sitzen, z.B. bei Lähmungszuständen der unteren Extremität oder bei Muskelerkrankungen.
Fahrgestell: Das Hilfsmittel kann starr oder mit einem beweglichen Fahrgestell ausgestattet sein, mit Parallel- oder V-Spreizung, um auch nicht unterfahrbare Einrichtungsgegenstände (z.B. einen Sessel) anfahren zu können.
Tragkraft: je nach Modell 120 – 275kg
Sitzmöglichkeit: Einige Modelle sind mit einer Sitzgelegenheit ausgestattet, um einen bequemeren Transport zu ermöglichen.
Verschiedene Gurte: Ungepolstert oder gepolstert, unterschiedliche Größen und Formen. Manche Hersteller bieten Gurte an, die bei sehr geringer Rumpfstabilität genutzt werden können und zusätzlich das Anheben des Gesäßes unterstützen.
Ohne Rumpfstabilität, also Beckenanspannung, ist der Einsatz schwierig, da das Gesäß nur begrenzt unterstützt wird und die Gefahr besteht, dass der Gurt verrutscht.
Das Stehen bringt viele Vorteile für den gesamten Organismus:
- Durch das Strecken der Bein- / Hüftgelenke werden Verkürzungen der Sehnen und Bänder verhindert.
- Der Lymphrückfluss wird durch die Muskelpumpe angeregt.
- Stärkung des Selbstwertgefühles
- Anregung des gesamten Kreislaufes
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Umsetz-/ Positionswechselhilfe sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.