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Ratgeber "Hebegurte (Armverlängerung)"

Die Aufrichthilfe ist ein vielseitig einsetzbares Hilfsmittel mit unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten. Er wird zur „Verlängerung der Arme“ eingesetzt, um eine ungünstige Körperhaltung einer Hilfsperson bei einem Positionswechsel zu vermeiden. Zum Beispiel können mit dem Hebegurt pflegebedürftige Personen im Bett bewegt oder vom Bett in den Rollstuhl umgesetzt werden.

Der stabile Nylongurt ist ca. 60 cm lang und 20 cm breit. Um beim Einsatz ein Abrutschen des Gurtes zu verhindern, ist die eine Seite des Gurtes mit einer Antirutschbeschichtung ausgestattet. Am Ende des Gurtes befinden sich jeweils Schlaufen, die ein gutes Greifen ermöglichen. Das Hilfsmittel kann sowohl um den Rücken wie auch halb unter das Gesäß des Pflegebedürftigen gelegt werden. Beim Umsetzen wird, durch eine Gewichtsverlagerung der Pflegekraft nach hinten, die Hebelkraft besser ausgenutzt und das rückenschonende Arbeiten erleichtert. Der Hebegurt kann auch zum Hochheben der kraftlosen Beine (z.B. beim Zubettgehen) genutzt werden. Eine gebeugte Körperhaltung wird vermieden.

Hilfsmittelbeispiele

  • Hebegurt / Schlaufenband zur Unterstützung bei Umlagerungen im Bett

    Hebegurt / Schlaufenband zur Unterstützung bei Umlagerungen im Bett

    © Etac
  • Hebegurt / Schlaufenband zur Unterstützung bei Umlagerungen im Bett, bei einem Transfer aus oder in das Auto oder als Aufrichthilfe

    Hebegurt / Schlaufenband zur Unterstützung bei Umlagerungen im Bett, bei einem Transfer aus oder in das Auto oder als Aufrichthilfe

    © Etac
  • Skizzen eines Hebegurtes mit 8 Schlaufen und einer sitzenden Person, die von einer vor ihr stehenden Person mit dem Hebegurt hochgehoben wird

    Anwendung eines längeren Hebegurtes zum Aufrichten einer Person. Durch versetzte Schlaufenpaare ist der Gurt für verschieden große Personen geeignet.

    © Petermann
  • Hebevorrichtung "Lo-Raiser"

    Lange, abgestufte Griffe – helfen bei verschieden großen Pflegekräften den Patienten trotzdem zu kontrollieren.

    © KREIENBAUM Neoscience
  • Abbildung von drei roten Hebegurten mit Schlaufen

    Hebegurt, Aufrichthilfe mit rutschfester Innenseite

    © Petermann
  • Ein schmaler Schlaufengurt

    Schlaufengurt, in der Weite verstellbar

    © Petermann

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Zur Pflegeerleichterung für Menschen, die Unterstützung beim Aufstehen oder Umsetzen benötigen. Einsetzbar bei unzureichender Beinkraft, z.B. leichten Lähmungen der Beine oder Kraftlosigkeit aufgrund von Muskelabbau.

  • Größe: Besonders die Breite des Gurtes kann sehr unterschiedlich sein (10 – 30 cm).
  • Ausführung: wattierte, leicht gepolsterte oder feste Gurte
  • Gurt-Form: Sie haben alle eine rechteckige Form. Einige Varianten können in der Längsrichtung geknickt werden, um ihn besser unter dem Gesäß zu positionieren. Ein anderes Modell ist mit einem zusätzlichen Gurt zur Unterstützung des Gesäßes ausgestattet.
  • Halte-Schlaufen: Die Schlaufen sind aus breitem Nylonband gefertigt, teilweise sind sie mit einer Schlauchummantelung versehen. Einige Modelle verfügen über zwei Schlaufen.

  • Der Hebegurt (Armverlängerung) kann zusammen mit einer Bettleiter, einem Rutschbrett, einer Drehscheibe und/oder einem Haltegürtel genutzt werden.
  • Beim Umsetzen ist es wichtig, dass sich die pflegebedürftige Person nach vorne beugen kann, um ein sicheres Umsetzen zu ermöglichen. Außerdem sollte der Pflegebedürftige nicht sehr viel schwerer als die Hilfsperson sein.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Hebegurte (Produktgruppe Umlager- / Wendehilfen) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.