Wende- / und Umlagerhilfen unterstützen eine möglichst schonende, scherkräftearme Umlagerung des Menschen im Bett. Sie können sowohl die Selbständigkeit als auch die Pflege anderer unterstützen.
Die Hilfen sind aus gleitfähigem, textilem Material hergestellt. Sie werden unter den ganzen Körper oder unter einen Teilbereich des Körpers gelegt, um ein schonendes und leichtes Bewegen zu ermöglichen. Durch die Verringerung der Reibung gleitet bzw. rutscht der Nutzer auf / mit dem Material. Da das Material meist nicht atmungsaktiv ist, müssen die Hilfen nach dem Bewegen wieder aus dem Bett entfernt werden.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Menschen, die sich nicht oder nur schwer selbständig im Bett bewegen können und schon einen Dekubitus (Druckgeschwür) haben bzw. stark gefährdet sind. Verstärkt wird das Risiko unter anderem durch dauerndes / überwiegendes Liegen, Mobilitätseinschränkungen, fehlender Empfindung von Druckschmerz, Inkontinenz, Untergewicht usw.
Material:
sehr dünnes Nylonmaterial, es gibt zwei Ausführungen:
a) Nylonmaterial: auf beiden Seiten glatt b) Nylonmaterial: auf der Innenseite glatt und auf der Außenseite rutschhemmend
wattiert mit einer Baumwoll-Außenseite und einer gleitfähigen glatten Nylon-Innenseite
Satin in Kombination mit Baumwolle
Größe / Form:
Handschuhe aus Nylonmaterial, um unter schwere Körperteile zu gelangen und diese gleitend zu bewegen (z.B. um bei der Seitenlagerung unter das Gesäß zu gelangen).
Endlosschlauch aus Nylonmaterial mit und ohne Wattierung (Maße: von 40 x 40 cm bis komplette Bettgröße), um Wegstrecken im Bett schonend zu überwinden.
Offenes (großes) Tuch, das doppelt unter die zu bewegenden Körperpartien gelegt wird.
Satin-Baumwollmaterial-Wendehilfen gibt es in einer Vielzahl von Varianten. Sie können im Bett verbleiben.
Bei genügend Restmobilität wird die Wendehilfe nur einlagig genutzt, um den Seitenlagewechsel zu unterstützen. Erhältlich für 1/3, 2/3 oder die gesamte Matratzenlänge. Der innere Bereich des Lakens ist aus Satin gefertigt und die Ränder aus Baumwolle. Der Satinbereich ist so gewebt, dass ein Gleiten von rechts nach links erleichtert wird, jedoch nicht rauf und runter.
Wenn kaum Restmobilität vorhanden ist und eine Hilfsperson den Lagewechsel im Bett durchführt, kann ein dafür bestimmtes zweites Laken aufgelegt werden. Dieses besteht auf der Unterseite aus Satin und erhöht so die Gleitfähigkeit. Je nach Modell kann es nun lediglich recht-links oder in alle Richtungen (4-Wege-Gleitsystem) genutzt werden.
Die Auswahl des richtigen Systems ist abhängig von den noch vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen und der evtuellen Hilfsperson sowie des gewünschten Transfers.
Diese Hilfen sind auch bei Rückenschmerzen, Schwangerschaft und nach Operationen hilfreich, wenn das Bewegen schwerfällt bzw. Schmerzen verursacht.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Umlagerhilfen (Produktgruppen Mobilität / Ganzkörper / Umsetz- und Hebehilfen) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.