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Ratgeber "Pflegebetten für Kinder"

Pflegebetten für Kinder sind meist in einem kindgerechten Design gestaltet. Diese Betten dienen nicht nur der Pflegeerleichterung. Das Kind sollte sich in ihm wohlfühlen und gut schlafen können, außerdem kann es als Rückzugsmöglichkeit (z. B. zum Musikhören) eingesetzt werden. Teilweise wird das Bett auch für physiotherapeutische Behandlungen genutzt.

Um eine Anpassung an die behinderungsbedingten Anforderungen des Kindes und der Pflege zu ermöglichen, sind sie in den unterschiedlichsten Varianten erhältlich. Die Betten sind meist mit einer elektrischen Verstellung, erhöhten Seitengittern und bremsbaren kleinen Rädern ausgestattet. Die elektrische Verstellung der Höhe erfolgt über einen Handschalter. Zur Sicherheit können bei vielen Betten die Funktionen der Handschalter blockiert werden. Außerdem ist unter dem Bett eine Klemmschutz-Mechanik eingebaut, die die Höhenverstellung blockiert, wenn sich ein Kind unter dem Bett befindet.

Hilfsmittelbeispiele

  • Kinderbett mit hohem Seitengitter

    Kinderbett mit hohem Seitengitter

    © Stiegelmeyer
  • Kinderpflegebett, höhenverstellbar, weißlackiertes Holzbett mit Türen, Stäben, Plexiausschnitten

    Kinderpflegebett, höhenverstellbar

    © Kayserbetten
  • Kinderpflegebett, Holzbett natur mit Stäben oder Plexiglasausschnitten

    Kinderpflegebett, Holzbett natur mit Stäben oder Plexiglasausschnitten

    © Kayserbetten
  • Kinderpflegebett mit Lifter, Plexiglasausschnitten, höhenverstellbarem Seitenteil

    Kinderpflegebett mit Lifter und höhenverstellbarem Seitenteil

    © Kayserbetten

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Kinderpflegebetten werden eingesetzt, wenn das Kind in seinen Bewegungen stark eingeschränkt ist und die Pflege ganz oder teilweise im Bett vorgenommen werden muss.

  • Material: Metall, Holz, teilweise auch Kunststoffverkleidung
  • Liegeflächengröße: 1 m x 2 m oder 1,70 cm x 1,90 cm oder 1,40 cm x 70 cm, meistens wird das Wachstum der Kinder mit berücksichtigt, Sondergrößen sind teilweise möglich.
  • Seitengitter: Holzsprossen oder Acrylverglasung, die meisten Seitengitter sind mit zwei Schwenktüren ausgestattet, die von außen verriegelt werden müssen. Die Höhe der Seitengitter ist unterschiedlich, ab 40 cm. Für unruhige Kinder gibt es auch Höhen bis 135 cm (in Sonderanfertigung noch höher), um ein unbeaufsichtigtes Aussteigen zu verhindern.
  • Höhenverstellung: Die Einstiegshöhe ist wählbar, die Hubdifferenz beträgt circa 40 cm – 70 cm. Manche Pflegebetten können fast bis zum Boden abgesenkt werden, damit das Kind gegebenenfalls selbst ins Bett gelangen kann (Hubhöhe 30cm – 100 cm).
  • Liegeflächenverstellung: Es gibt zwei- bis fünffach geteilte Liegeflächen, auch eine Schrägstellung der gesamten Liegefläche ist bei manchen Modellen möglich (Trendelenburg- und Anti-Trendelenburg-Lagerung).

 

Für die Auswahl des richtigen Kinder-Pflegebettes sollten die individuellen Bedürfnisse des Kindes ermittelt werden. Es ist ratsam, gemeinsam mit den Eltern, den Therapeuten und dem Sanitätshaus eine optimale Lösung zu finden. Ein Bedarfsermittlungsbogen kann dabei hilfreich sein.

Link: Rehakind-Bedarfsermittlungsbogen

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Kinder-/ Kleinwüchsigenpflegebetten sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.