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Ratgeber "Spezialbetten"

Spezialbetten sind Pflegebetten / behinderungsgerechte Betten mit zusätzlichen oder behinderungsspezifischen Funktionen.

Hilfsmittelbeispiele

  • Seitenlagerungsstehbett

    Seitenlagerungsstehbett

    © RFH Rehatechnik
  • Niedrigbett

    Niedrigbett

    © m2 Mühle Pflegebetten
  • Pflegebett für die Rehabilitation / zur Erhaltung der Vitalfunktionen

    © CareTec
  • Pflege- und Seniorenbett mit Aufstehhilfe

    Der Bewegungsablauf vom Sitzen zum Stehen kann bei diesem Pflege- und Seniorenbett mit Aufstehhilfe ohne großen Kraftaufwand erfolgen.

    © m2 Mühle Pflegebetten
  • Eine Frau im Sitzbett mit Fußstütze an einem Fenster. Das hochgefahrene Fußteil des Bettes wird zum Tablett, davor steht ein Kind..

    Ein Sitzbett mit Fußstütze; das hochgefahrene Fußteil des Bettes wird zum Tablett.

    © Burmeier
  • Schwerlastbett, elektrisch verstellbar

    Schwerlastbett, elektrisch verstellbar

    © m2 Mühle Pflegebetten

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen, die aufgrund ihrer Einschränkungen besondere, behinderungsbedingte Anforderungen an das Bett stellen. Zur Erhaltung der größtmöglichen Selbständigkeit oder zur Erleichterung der Pflege.

  • Niedrigflurbetten können besonders weit nach unten gefahren werden. Sie ermöglichen kleinen Personen oder Personen mit kurzen Beinen einen einfacheren Einstieg in das Bett. Außerdem sind sie für Personen einsetzbar, die aus dem Bett fallen könnten.
  • Sitzbetten / Aufstehbetten haben die zusätzliche Funktion, die Liegefläche zu einer Sitzfläche zu verwandeln. Dabei wird die Liegefläche aus der üblichen Bettstellung in eine Sesselstellung gedreht / geschoben. Diese Sesselposition erleichtert das Aufstehen aus dem Bett und auch das Hinlegen. Das Bett dient außerdem der Mobilisation des Kreislaufs und einer stabilen Sitzposition, die z. B. zum Essen oder Trinken eingenommen werden kann. (ausführlicher unter „Sitzen / Halten einer stabilen Sitzposition im Bett“)
  • Stehbetten werden für schwerstpflegebedürftige Personen zur Steh-Therapie eingesetzt und dienen auch als Pflegebett. Die Betten sind mit einer elektrischen Höhen- und Liegeflächenverstellung ausgestattet. Zusätzlich kann die ganze Liegefläche fast vollständig in eine senkrechte Position gefahren werden. Das ermöglicht dem Nutzer, sowohl im Bett zu liegen als auch zu stehen. Für das Stehtraining wird die pflegebedürftige Person mit gepolsterten Gurten im Knie-, Becken- und Oberkörperbereich gesichert. Dann wird langsam die Liegefläche elektromotorisch aufgerichtet. Das Fußteil dient beim Stehen als Fußbrett. Das Stehtraining hilft Kontrakturen zu verhindern, unterstützt Kreislauf und Atmung und regt die Blasen- und Darmtätigkeit an. Vorzeitige Osteoporose, Thrombose und Druckgeschwüre werden vermieden.
  • Seitenlagerungsbetten

Diese Betten werden nur in kleinen Stückzahlen produziert und sind daher teurer als Standard-Pflegebetten. Es muss eine wichtige medizinische Begründung vorliegen, um es über GKV zu bekommen. Außerdem haben nicht alle dieser Betten eine GKV Hilfsmittelanerkennung.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Spezialbetten sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.