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Ratgeber "Tipps für demenziell erkrankter Menschen zum Schlafzimmer"

Das Verhalten bei einem Demenzerkrankten auf seine Umgebung weicht teilweise sehr von dem „normalen“ Verhalten ab. Daher hier einige Anregungen, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein können.

Bedienelemente

  • Wenn es Bedienelemente gibt, die vom dementiell Erkrankten benutzt werden sollen, sollten diese klar strukturiert und mit wenigen Bedientasten ausgestattet sein.
  • Falls der dementiell Erkrankte nicht mehr in der Lage ist, Handschalter oder Fernbedienungen zu bedienen, sollten diese außer Reichweite gelegt oder weggesperrt werden, um Gefahren abzuwenden.

Orientierung

  • Zur besseren Orientierung beim nächtlichen Aufstehen ist eine schattenfreie Beleuchtung sinnvoll, da Schatten Ängste hervorrufen können.
  • Einzusetzen sind Dauerleuchten oder Lampen mit einem Lichtsensor, die sich automatisch bei Dunkelheit einschalten. Auch Lichtquellen, die sich beim Aufstehen durch einen Druck- oder Bewegungssensor einschalten, können hilfreich sein.
  • Möglich wäre es zudem, den Weg zum WC zu beleuchten.

Sturzgefahr

  • Seitengitter:
    Bei dem Einsatz von Seitengittern besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr. Der dementiell Erkrankte könnte ggf. versuchen, über die Seitengitter zu steigen und tief fallen. Sinnvoller ist es, ein Niedrigflurbett einzusetzen. Dieses Pflegebett kann fast bis zum Boden abgesenkt werden. Auf die Benutzung der Seitengitter kann bei diesen Betten oft verzichtet werden, da ein Herausrollen der pflegebedürftigen Person keine Gefahr mit sich bringt.
  • Sturzmatte:
    Die Sturzmatte kann vor das Bett gelegt werden. Das verwendete Material ist relativ dünn, fängt aber die Wucht des Aufpralls gut ab, so dass die Verletzungsgefahr beim Herausfallen verringert wird und ein Betreten der Matte keinen Sturz auslöst.
  • Seitengitter-Einsatz
    Das Hochklappen der Seitengitter bedarf der Zustimmung der pflegebedürftigen Person. Kann diese nicht mehr selbst entscheiden, muss der gesetzliche Betreuer einverstanden sein und gleichzeitig die Freiheitsbeschränkung durch das Bettgitter beim Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht) beantragen.

 

 

  • Niedrigbett

    Niedrigbett

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