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Ratgeber "Komplettsysteme zur Stimulation (Anregung / Stärkung) von Mikrobewegungen"

Mikrobewegungen sind minimale Gewichtsverlagerungen und Muskelanspannungen. Sie werden vom gesunden Menschen ständig und unbewusst durchgeführt (z. B. im Sitzen, Liegen und im Schlaf). Acht bis vierzig Mal in der Stunde werden Mikrobewegungen zur Druckreduzierung in den Hautbezirken herbeigeführt. Bei vollständig immobilen Menschen funktionieren diese angeborenen Bewegungsmuster nicht mehr. Sie benötigen zur Unterstützung die Hilfe einer Pflegekraft (Lagerung) oder unterstützende Hilfsmittel z. B. Mikrostimulationssysteme.

Das Komplettsystem besteht aus einer Schaumstoffmatratze und einer flexiblen Unterfederung. Die Matratze ist aus mehreren Schaumstofflagen mit unterschiedlichen Härtegraden und Profilierungen (Luftkanäle) gearbeitet. Darunter befindet sich ein Rahmen, der mit flexiblen Leisten ausgestattet ist. An diesen Leisten sind bewegliche Flügelfedern montiert. Das System wird auf dem vorhandenen Lattenrost des Pflegebetts befestigt. Sowohl die Matratze als auch die bewegliche Unterkonstruktion bieten dem Körper des Patienten eine einheitliche Auflagefläche zur gleichmäßigen Druckverteilung und dienen somit der Dekubitusprophylaxe (Vorbeugung von Druckgeschwüren). Zusätzlich schwingt die spezielle Unterfederung bei kleinsten Eigenbewegungen des Nutzers mit und gibt einen Anstoß zurück. Diese Rückkopplung führt zur Verbesserung der Hautdurchblutung und kann deshalb auch zur Dekubitustherapie eingesetzt werden. Außerdem bleibt durch die Rückkopplung die Körperwahrnehmung erhalten und die Eigenbewegung wird ermöglicht.

Hilfsmittelbeispiel

Schmerz-Matratze

Schmerz-Matratze

© Thomashilfen

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Menschen, die sich nicht selbständig im Bett bewegen können und schon einen Dekubitus (Druckgeschwür) haben bzw. stark gefährdet sind. Risikofaktoren sind unter anderem dauerndes / überwiegendes Liegen, Mobilitätseinschränkungen, fehlende Empfindung von Druckschmerz, Inkontinenz, Untergewicht usw.

Es gibt zwei Varianten dieser Systeme:

  • Mit flexiblen Rahmenelementen (Beschreibung: siehe oben)
  • Mit elektromotorisch angesteuerten Rahmenelementen: Über eine elektrische Steuereinheit können verschiedene Bewegungsprogramme ausgewählt werden. Dafür sind kleine Hochleistungspumpen im Rahmen eingebaut, die die Latten des Matratzenrahmens um wenige Zentimeter anheben und minimale Bewegungen ausführen.

  • Bevor ein Anti-Dekubitus-Hilfsmittel angeschafft wird, müssen die Dekubitusrisiken und die pflegerischen Anforderungen für die Person ermittelt werden. Zur Einschätzung sollten standardisierte Risikoskalen (z.B. anhand der Braden-Skala) miteinbezogen werden. Der behandelnde Arzt, ausgebildete Pflegekräfte und/oder das Sanitätshaus können dabei behilflich sein.
  • Diese Produkte können gegebenenfalls das Lagerungsintervall verlängern, jedoch nicht eine manuelle Lagerung des Pflegebedürftigen ersetzen.
  • Ein flexibler Bezug sollte über das Komplettsystem gelegt werden. Bitte keine zusätzlichen Auflagen (z. B. Felle) nutzen, um die Wirkung der Matratze nicht zu vermindern. Außerdem kann es beim Verrutschen der Auflagen zur Faltenbildung und somit zur Erhöhung der Dekubitusgefahr kommen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Mikrostimulationssysteme sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.