Tipps zur Vorgehensweise bei der Beschaffung von Hilfsmitteln

Besucher der Hilfsmittelmesse Rehacare informieren sich über Toilettenaufstehhilfen (Foto Oxyon-Wolff)

Hilfsmittelaustellungen von Sanitätshäusern oder Messen geben einen ersten Überlick


Sie haben eine körperliche Einschränkung und meinen, dass Hilfsmittel Ihnen ein weiteres selbständiges Wohnen ermöglichen können? Wir zeigen Ihnen Wege auf, um ihre Hilfsmittelversorgung zu erreichen.

Als Erstes sollten Sie klären, ob Ihre derzeitige häusliche Wohnsituation durch den Einsatz von Hilfsmitteln verbessert werden kann. Unterstützung erhalten Sie z.B. durch

  • Fachpersonal aus Ihrem Wohnumfeld, wie zum Beispiel Pflegestützpunkt, Sanitätshaus, Seniorenberatungsstelle, Wohnberatungsstelle oder
  • über unsere Online-Ratgeberseiten,  unsere Onlineberatung und den Produktinformationen der Hersteller und Händler. Wir können Sie zu Hilfsmitteln informieren, die keine spezielle/individuelle Anpassung erfordern. Bei Kleidung würde man sagen "Kauf von der Stange".
  • Versuchen Sie zusätzlich Möglichkeiten zu finden, in Frage kommende Hilfsmittel zum Beispiel in Beratungsstellen oder Sanitätshäusern persönlich zu testen. Eine Auswahl nur nach Katalog kann sich als nachteilig und eventuell als Fehlkauf herausstellen. 
     

Wenn Sie ein passendes Hilfsmittel gefunden haben, gibt es unterschiedliche Beschaffungsmöglichkeiten:

  • Sie kaufen das Produkt und erhalten es in den meisten Fällen unverzüglich. 
  • Sie möchten die Hilfsmittelversorgung über einen möglichen Kostenträger vornehmen. Dazu gibt es für die Kostenträger unterschiedliche Vorgehensweisen.
    Allen gleich ist jedoch der Ablauf, dass erst beantragt und dann auf die Genehmigung gewartet werden muss. Das kann einige Zeit dauern. Hilfreich kann in vielen Fällen eine schriftliche Begründung des Antrages mit der Darstellung Ihrer Situation sein, wenn möglich aus medizinischer Sicht Ihres Arztes oder Therapeuten.
    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite "Mögliche Kostenträger".
  • Falls ein Kostenträger Ihren Antrag schriftlich ablehnt, kann gegen diese Ablehnung ein Widerspruch eingelegt werden.