Der Einbau einer Dusche sollte entsprechend der DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen: Wohnungen" erfolgen. Für eine barrierefreie Nutzung ergeben sich sinngemäß folgende Anforderungen:
Ratgeber "Badumbau bei eingeschränkter Beweglichkeit: Duschplatz"
- Der Duschplatz muss barrierefrei sein, damit er mit einer Gehhilfe, wie z.B. mit einem Rollator, nutzbar ist. Dazu muss der Duschplatz niveaugleich zum angrenzenden Bodenbereich erstellt sein. In der Alltagssprache werden dafür unter anderem die Bezeichnungen bodengleiche bzw. ebenerdige Duschen verwendet. Eine Absenkung im Übergangsbereich sollte maximal 2 cm betragen.
- Ausstattung mit einem rutschhemmenden Bodenbelag (sinngemäß nach GUV-I 8527 mindestens Bewertungsgruppe B)
- Der Duschplatz sollte eine Bewegungsfläche von 120x120 cm aufweisen. Beim Umbau eines kleineren Bades darf die Fläche des Duschplatzes sich mit anderen Bewegungsflächen im Bad überschneiden, um das möglichst uneingeschränkte Fahren, Drehen und Wenden mit einer Gehhilfe (z.B. Rollator) zu ermöglichen.
- Als Armatur sollte eine Einhebelarmatur oder berührungslose Armatur verwendet werden (Temperaturbegrenzer 45 Grad Celsius). Zur Vermeidung von Verletzungen, insbesondere bei sehbehinderten und blinden Menschen, sollte bei einer Einhebel-Dusch-Armatur der Hebel nach unten weisen.
Hinweis: Situationsbedingt können zusätzliche oder andere Anforderungen (z.B. Duschsitz mit Intimausschnitt und Stützklappgriffen) notwendig sein.
Antworten zu häufig gestellten Fragen:
- Vor dem Umbau muss geklärt werden, ob der Bodenaufbau für die Entwässerung einer bodengleichen Dusche ausreichend hoch ist. Bei Bädern im Erdgeschoss oder Hochparterre kann die Entwässerung in der Regel problemlos im Bereich der Kellerdecke erfolgen. Bei Bädern im Obergeschoss kann die Aufbauhöhe mit einer einfachen Bohrung durch die Fliesen und den Estrich bis auf den Rohboden ermittelt werden. Wenn wegen fehlender Höhe keine Schwerkraftentwässerung möglich ist, kann ein spezielles Abpumpsystem eingebaut werden.
- Der Stand der Entwässerungstechnik ermöglicht eine bodengleiche Gestaltung des Duschbereichs ohne Kante. Der Verzicht auf eine Kante beim Übergang vom Duschplatz zum Fußboden erleichtert das Befahren und bietet mehr Sicherheit vor Stürzen.
- Ein wandmontierter Klappsitz oder ein in ein Handlaufsystem eingehängter Klappsitz bietet eine bessere Bewegungsmöglichkeit als Duschhocker-/stühle.
- Für die Unterstützung beim Umsetzen (bzw. Hinsetzen/Aufstehen) gibt es L-förmige Winkelgriffe, Duschhandläufe und Stützklappgriffe. Ein Duschhandlauf kann gleichzeitig als Halte- und Stützgriff und als Vorrichtung zum Einhängen eines Klappsitzes genutzt werden.
- Eine Brausehalterstange mit barrierefreiem Einsteckhalter und einhändig verstellbarem Brausehalter erleichtert das Duschen.
- Damit die Armatur und die Duschbrause leicht erreich- und bedienbar sind, sollte der Duschklappsitz übereck zu den Bedienelementen befestigt werden (siehe Bild oben). Eine Übereckanordnung erleichtert auch die Nachrüstung mit Halte- und Stützklappgriffen.
- Die Wandkonstruktion sollte eine Nachrüstung mit Haltegriffen und wandmontiertem Klappsitz ermöglichen.
- Als Spritzschutz eignen sich Duschvorhänge, Duschrollos und Duschtrennwände aus schlagfestem und transparentem Kunststoff oder aus bruchfestem Sicherheitsglas. Empfehlenswert sind nach außen und innen aufklappbare oder faltbare Duschwände. Feststehende oder schiebbare Duschwände schränken die Bewegungsmöglichkeiten ein. Eine hohe Dichtigkeit ist mit Duschwänden erreichbar, die über einen Senk- und Hebemechanismus verfügen. Die Duschtrennwände oder -vorhänge sollten einfach zu bedienen und leicht zu reinigen sein. Für Betreuungspersonen eignet sich ein halbhoch klappbarer Spritzschutz.
Weiterführende Informationen zur Duschausstattungen und zu möglichen Duschvarianten (geflieste Dusche, Duschwanne) sowie zu Sonderlösungen, wie dem Einbau einer bodengleichen Dusche im Obergeschoss, finden Sie auf der Seite Tipps "Duschplatz".