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Ratgeber "Badumbau bei eingeschränkter Beweglichkeit: Tür zum Bad"
Die Anpassung der Tür sollte entsprechend der DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen: Wohnungen" erfolgen. Für eine barrierefreie Nutzung ergeben sich folgende Mindestanforderungen:
- mindestens 80 cm lichte Tür-Durchgangsbreite
- mindestens 205 cm lichte Tür-Durchgangshöhe
- Drehflügeltüren dürfen nicht in Sanitärräume schlagen. Diese Sicherheitsvorgabe soll ein Blockieren der Tür von innen vermeiden.
- Die Tür zum Bad muss von außen entriegelt werden können.
- Untere Türanschläge und Schwellen sind nicht zulässig. Wenn technisch nicht vermeidbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.
- Die Tür zum Bad sollte deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen, zu schließen und sicher zu passieren sein.
Hinweis: Situationsbedingt können zusätzliche oder andere Anforderungen (z.B. automatischer Türantrieb) notwendig sein.
Antworten zu häufig gestellten Fragen:
- Damit die Tür auch im Notfall schnell geöffnet werden kann und damit im Bad mehr Platz zur Verfügung steht, darf die Badtür nicht nach innen aufschlagen. Wenn im Flurbereich vor der Tür ausreichend Bewegungsflächen vorhanden sind, kann eine nach außen aufschlagende Drehflügeltür eingebaut werden. Wenn die räumlichen Verhältnisse im Flur beengt sind, sollte der Einbau einer Raumspartür (geringer Platzbedarf vor der Tür) oder die Montage einer Schiebetür geprüft werden.
- Wenn bei einer Badmodernisierung eine neue Tür eingeplant wird, sollte vorsorglich die neue Tür auf eine lichte Breite von 90 cm vergrößert werden.
- Die Bewegungsflächen vor der Drehflügeltür sollten 150x150 cm (Aufschlagseite) bzw. 120x150 cm betragen. Des Weiteren sollte ein seitlicher Abstand zu Bauteilen und Ausstattungselementen von mindestens 50 cm berücksichtigt werden (siehe auch Türen für Rollstuhlnutzer).