Worauf es ankommt: Ratgeber Badumbau bei Rollstuhlnutzung
Wenn Ihr Bad rollstuhlgerecht umgebaut werden soll, sollte der Umbau soweit wie möglich entsprechend der DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen" erfolgen. Wichtig sind:
- Tür - Damit das Bad sicher und bequem befahrbar ist, müssen untere Türanschläge und Schwellen entfernt werden. Bei schmalen Türen sollte eine Türverbreiterung auf eine lichte Breite von 90 cm erfolgen. Der Anschlag für Drehflügeltüren ist nach außen zu verlegen. Alternativ kann eine Schiebetür eingebaut werden. mehr
- Duschplatz - Eine bodengleiche Dusche erleichtert die Körperpflege. Der Duschplatz sollte - für das Drehen und Wenden mit dem Rollstuhl - eine Bewegungsfläche von mindestens 150x150 cm aufweisen. Eine Handbrause, die Armatur und Haltegriffe sollten in Greifnähe montiert werden. Ein Duschklappsitz mit hochklappbaren Stützklappgriffen sollte nachrüstbar sein. mehr
- Badewanne - Die Bewegungsfläche vor der Einstiegsseite der Badewanne sollte für das Umsetzen vom Rollstuhl in die Wanne mindestens 150 cm tief sein. Der Einsatz von Liftsystemen bei Bedarf sollte möglich sein. mehr
- Waschtisch - Der Waschtisch muss unterfahrbar und der Spiegel in sitzender und stehender Position einsehbar sein. Der Waschtisch sollte mit einem Einhebelmischer oder einer berührungslosen Armatur sowie einem Unterputz- oder Flachaufputzsiphon ausgestattet werden. Für das Drehen und Wenden wird eine Bewegungsfläche von 150x150 cm vor dem Waschtisch benötigt. mehr
- WC - Für das leichte Übersetzen vom Rollstuhl auf das WC sollte das WC-Becken 70 cm tief und die WC-Sitzhöhe (laut DIN 46-48 cm) an den Rollstuhl angepasst sein. Vor dem WC ist eine 150x150 cm große Bewegungsfläche erforderlich. Links oder rechts vom WC sind 90 cm für das seitliche Anfahren zu berücksichtigen. Stützklappgriffe erleichtern das Umsetzen. Das Toilettenpapier und die Spülung sollten ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar sein. Bei Bedarf sollte das Bad mit einem WC-Höhenverstellungselement, einer Rückenstütze, einem Dusch-WC und zusätzlichen Haltegriffen ausgestattet werden können. mehr
- Bedienelemente und Sicherheitsausstattungen - Alle Bauteile dürfen keine scharfen Kanten aufweisen. Die Bedienelemente sollten visuell erkennbar, gut erreichbar und für die leichte Nutzung ergonomisch geformt sein.
- Bodenbelag - Die Bodenbeläge müssen rutschhemmend und für das Befahren mit einem Rollstuhl geeignet sein.
- Bewegungsflächen - Zur Erleichterung der Mobilität sollte vor dem Waschtisch, dem WC und der Badewanne eine Bewegungsfläche von 150x150 cm eingeplant werden.
- Wände - Falls erforderlich sollten im Zuge der Umbaumaßnahme die Tragfähigkeit der Wände für eine Nachrüstung mit weiteren alters-, behinderten- und pflegegerechten Halte- und Stützgriffen erhöht werden.
- Fenster - Wenn das Bad nur über ein Fenster zu lüften ist, sollte auf eine ausreichende Bedienbarkeit des Fensters (z.B. durch Anordnung des Öffners im unteren Fensterbereich oder Einbau eines automatischen Fensterantriebs) geachtet werden.
Weiterführende Informations- und Beratungsangebote:
- Vorschläge zum Thema Badumbau bieten viele Wohnberatungsstellen an. Allerdings ist das Angebot regional sehr unterschiedlich, siehe Wohnberatungsstellen in Deutschland.
- Wer zur Miete wohnt kann sich auf das BGB "§ 554a Barrierefreiheit" berufen, siehe Zustimmung des Vermieters.
- Die DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen" enthält wichtige Vorgaben u.a. auch für einen Badumbau.
Wenn Sie für Ihr Umbauvorhaben öffentliche Mittel, z.B. über eine Landesbank oder eine Kreditanstalt für Wohnungsbau, in Anspruch nehmen möchten und in den Förderbestimmungen die Einhaltung der DIN 18040-2 vorausgesetzt wird, ist mit allen am Umbau Beteiligten die Anwendung der DIN-Norm abzuklären und vertraglich zu regeln.
Da die Vorgaben der DIN 18040-2 auf der Auswertung langjähriger Erfahrungen beruhen und sich bei der Planung und Ausführung barrierefreier Wohnungen bewährt haben, sollten Sie im eigenen Interesse, auch wenn Sie für Ihren Badumbau keine öffentliche Mittel in Anspruch nehmen, diese Vorgaben soweit wie möglich berücksichtigen.
Die Planungsgrundlagen der DIN 18040-2 sind den hier vorgestellten Beispielen für den "Badumbau bei Rollstuhlnutzung" zu Grunde gelegt und auch im Online-Badplaner berücksichtigt. - Für die konkrete Planung und Baudurchführung einer barrierefreien Modernisierung Ihres Bades sollten Sie Architekten/Ingenieure bzw. Fachunternehmen beauftragen.