Ratgeber "Fußboden und Bodenbelag"
Die Anforderungen an Bodenbeläge sind oft unterschiedlich: Für ältere und gehbehinderte Menschen stehen die Anti-Rutsch-Eigenschaften von Bodenbelägen im Vordergrund. Für körperlich geschwächte Rollstuhlselbstfahrer ist ein geringer Rollwiderstand wichtig. Behinderte Kinder wünschen sich für das Spielen auf dem Fußboden eher weiche, hautangenehme Materialien. Wer mit dem Straßenrollstuhl oder einem E-Rollstuhl in der Wohnung fährt, benötigt robuste Bodenbeläge. Immer gilt: Die Bodenbeläge sollten leicht zu reinigen sein und selbstverständlich auch gut aussehen.
Gefahren bestehen insbesondere, wenn glatte Böden nass werden, wenn der Bodenbelag schlecht verlegt ist oder durch die ständige Nutzung zu Stolperfallen führt (hochstehende Kanten, abstehende Übergänge etc.). Rutschgefahren durch Nässe entstehen insbesondere im Bad, dem Hauseingangsbereich, der Treppe, der Küche. Weitere Gefahrenquellen sind alle Bereiche, in denen man aufsteht, z.B. vor dem Bett, dem WC und Möbeln.
Auch ein guter Bodenbelag verliert seine schützende Wirkung, wenn lose Teppiche, Läufer, Fußmatten, lose Kabel, Blumentöpfe etc. auf ihm liegen.
Folgende Bodenbeläge geben Sicherheit:
- Anti-Rutsch-Folien und Beschichtungen: Um das Ausrutschen auf glatten Fußböden (insbesondere auf Fliesenbelägen) zu verhindern, kann eine nachträgliche Sicherheitsbeschichtung des Bodenbelags mit Anti-Rutsch-Streifen, Folien oder eine Behandlung mit einem Beschichtungssystem vorgenommen werden.
- Keramische Fliesen und Natursteinfliesen: Fliesen für den Nassbereich sollten die Rutschhemmungsklasse R10 haben bzw. die Anforderungen der Bewertungsgruppe B für nassbelastete Barfußbereiche (DIN 51097) erfüllen. Rutschhemende Fliesen sind entsprechend gekennzeichnet. Eine rutschhemmende Wirkung kann insbesondere auch mit kleinen Fliesen erreicht werden, da der Fugenanteil höher ausfällt als bei großen Fliesen. Für den Übergang vom Boden- zum Wandbelag ist ein sogenannter Kehlsockel empfehlenswert, da auf diese Weise Schmutzkanten vermieden werden können.
Download: DGUV Publikation "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche". - Laminat: Hochwertige Laminatböden sind kratz- sowie fleckunempfindlich und haben eine hohe Stoß- und Druckfestigkeit. Für "Wohnen" gelten die Nutzungsklassen NK 21 bis 23 und für "Gewerblich" die Klassen 31, 32 und 33. Je höher die Klasse, desto intensiveren Anforderung hält der Lamiatboden stand. Die Abnutzungsklasse reicht von A1 bis zum höchsten Abriebwiderstand A5.
- PVC-/CV-Beläge: Diese Beläge eignen sich für alle Wohnbereiche, d.h. auch für Bad und Küche. PVC- bzw. CV-Böden gelten als äußerst pflegeleicht und robust und haben einen als angenehm weich und warm empfundenen Belag, der trittelastisch und schalldämmend ist. Diese Böden gibt es auch in Ausführungen, die besonders rutschhemmend und für höchste Beanspruchung geeignet sind.
- Linoleum: Linoleumböden sind pflegeleicht sowie strapazierfähig und werden aus natürlichen und nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Eine Anti-Rutsch-Sicherheit gibt es nach unserer Kenntnis bei Linoleumböden nur bis zur Rutschhemmklasse R9.
- Teppich: Der Teppichboden sollte antistatisch, leicht zu reinigen und rollstuhlgeeignet sein. Falls Sie Teppichbeläge verwenden wollen, sollten diese vollflächig mit antistatischem Kleber verklebt werden.
- Holzdielen und Parkett: Diese Bodenbeläge haben einen geringen Rollwiderstand sind antistatisch, strapazierfähig und lassen sich leicht reinigen. Die Rollstuhleignung hängt von der Qualität des Materials ab.
- Elastikplatten: Spezielle rutschfeste Fallschutzbodenbeläge sind für Außenbereiche (Balkon, Terrasse, Zuwegung etc.) erhältlich.
Je nach Situation ist für Rollstuhl-Selbstfahrer die rutschhemmende Wirkung mit dem Rollwiderstand der Bodenbeläge abzuwägen. Je höher die Anti-Rutsch-Eigenschaften sind, desto höher ist in der Regel auch der Rollwiderstand.
Jeder Bodenbelag sollte möglichst strapazierfähig, hygienisch und leicht zu reinigen sein.
Die Anforderungen der DIN 18040-2 für das barrierefreie Wohnen lauten:
- Bodenbeläge in Eingangsbereichen müssen rutschhemmend (sinngemäß mindestens R 9 nach BGR 181) und fest verlegt sein und für die Benutzung z.B. durch Rollstühle, Rollatoren und andere Gehilfen geeignet sein.
- Für Duschplätze empfiehlt die DIN 18040-2 rutschhemmende Bodenbeläge (sinngemäß nach GUV-I 8527 mindestens Bewertungsgruppe B)
- Bodenbeläge sollten sich zur Verbesserung der Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte Menschen visuell kontrastierend von Bauteilen (z. B. Wänden, Türen, Stützen) abheben. Spiegelungen und Blendungen sind zu vermeiden.