- Neue Türen sollten mit bodenebenen bzw. flachen Bodenschwellen (maximal 2 cm hoch, besser barrierefreie Schwelle mit 0 mm Hindernis) eingebaut werden.
- Außentüren können mit barrierefreien Magnettürschwellen ausgestattet werden. Bei geschlossener Tür dichten die Magnete die Tür gegen Regen und Wind ab.
Ratgeber "Neuer Hauseingang im rückwärtigen Bereich, z.B. über Terrasse, Balkon oder Fenster"
Wenn die Nutzung des Hauseingangs nicht mehr möglich ist, muss eine andere Lösung gesucht werden. Eine Möglichkeit kann die stufenlose Erschließung im rückwärtigen Bereich des Hauses sein.
Je nach Situation kann der neu zu erstellende Hauseingang auf der Rückseite des Hauses erfolgen. Zu prüfen ist, ob die Terrasse, ein Wintergarten oder ein niedriger Balkon für die Erschließung in Frage kommen oder ob ein Fenster zu einer schwellenlosen Tür umgebaut werden kann. Sinn macht dieses Vorgehen, wenn z.B. der Niveauunterschied zwischen Erdgeschossebene und Außengelände im rückwärtigen Hausbereich wesentlich kleiner ist, als vorne.
Beispiel Terrasse: Da im rückwärtigen Hausbereich oft mehr Platz vorhanden ist, lassen sich Terrassen mit Rampen leichter erschließen als vordere Hauseingänge. Neben dem Bau eines Rampenweges kann der Austausch der Terrassentür durch ein rollstuhlbefahrbares Türelement erforderlich werden. Des Weiteren kann eine Erhöhung des Terrassenbodens notwendig sein. Wenn technisch nicht vermeidbar, ist eine Schwelle von maximal 2 cm hinnehmbar.
Wenn die Terrassentür oder ein Fenster zu einem schwellenlosen Hauseingangsbereich umgebaut wird, muss der Einbruchs-, Regen- und Witterungsschutz beachtet werden.
Bei Veränderungen der Fassade durch die Baumaßnahme kann eventuell eine Baugenehmigung erforderlich werden. Bei Problemen mit der Genehmigung solcher Vorhaben kann die Anrufung einer Schiedsstelle / Petitionsausschuss helfen.
Weitere Informationen siehe Tipps "Türen und Türschwellen".