- Die Arbeitsplatte, der Herd, die Spüle, der Kühlschrank und die Spülmaschine sollten an die individuell bequemste Arbeits- und Bedienhöhe angepasst sein.
- Ein Freiraum für die Beine ist wichtig für sitzende Tätigkeiten. Der Abfluss des Spülabwassers sollte mit einem Unterputz- oder Flachaufputzsiphon erfolgen.
- Die Inhalte der Oberschränke sollten gut erreichbar sein. Mit Hub-/Liftsytemen lassen sich die Oberschränke elektromotorisch herunter und nach vorne fahren. Eine kostengünstige Lösung sind manuell verstellbare Systeme, hier lassen sich die Oberschränke in unterschiedlichen Höhen einhängen.
Ratgeber "Die Küche barrierefrei planen und nachhaltig einrichten – komfortabel kochen"
Wer seine Küche barrierefrei gestaltet, sorgt für alle Lebenslagen vor.
Die Grundvoraussetzung für die barrierefreie Nutzung der Küche sind ausreichende Bewegungsflächen:
- Ein Drehen und Wenden mit Gehhilfen oder Rollstühlen muss möglich sein, damit die Einrichtungen senkrecht angefahren werden können.
- Die Bewegungsflächen vor Kücheneinrichtungen sollten daher mindestens 120 cm x 120 cm (Rollstuhl 150 cm x 150 cm) betragen.
Arbeitsflächen, Kochfeld, Küchengeräte und Schränke sollten so angeordnet sein, dass die Lauf- bzw. Fahrwege möglichst kurz sind.
Alles in der Küche sollte - in individuell bequemer Zugriffshöhe bzw. ergonomisch optimaler Arbeitshöhe - leicht erreichbar sein. Liftsyteme können hier hilfreich sein.
Barrierefreie Küchenplanung für das Wohnen im Alter
Je nach Situation können zusätzliche Ausstattungen die selbstständige Küchenarbeit ermöglichen. Beispiele:
- Ein Handlauf für die Arbeitsfläche, den Herd und die Spüle.
- Unterschränke können in Form von Rollcontainern verwendet werden, d.h. die Unterschränke können unter die Arbeitsplatte geschoben bzw. von dort entfernt werden. Diese Anordnung erlaubt ein Maximum an Unterfahrbarkeit und Stauraumnutzung.
- Der Bodenbelag sollte rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und leicht zu reinigen sein. Elektrostatische Aufladungen dürfen nicht entstehen.
Tipps für die rollstuhlgerechte Gestaltung der Küche
- Die Arbeitsplatte, die Spüle und die - vom Backofen getrennten - Herdplatten sollten uneingeschränkt unterfahrbar und mit einem Auffahrschutz versehen sein. Eine Übereckanordnung von Arbeitsplatte, Herd und Spüle verkürzt die Wege und erleichtert die Hausarbeit.
- Für die Spüle ist ein Unterputz- oder Flachaufputzsiphon erforderlich.
- Die Arbeitshöhe soll sich an den Nutzern ausrichten. Richtwerte für die Höhe von Arbeitsplatte, Spüle und Herdplatte ist eine Arbeitshöhe von 82 cm und eine Beinfreiheit in 67 cm (Kniehöhe). Wenn selbst gekocht wird, sollte man im Sitzen in die auf den Herdplatten stehenden Töpfe sehen können. Gegebenenfalls kann auch eine elektrisch höhenverstellbare Arbeitsplatte eingebaut werden, diese muss dann einen Quetsch- und Scherschutz erhalten.
- Als Armatur für die Spüle sollte eine Einhebel-Mischbatterie mit Temperaturbegrenzer eingebaut werden.
- Backofen, Mikrowelle, Kühlschrank und Geschirrspülmaschine sollten auf der Höhe angebracht werden, die dem persönlichen Zugriffsbereich entspricht. Als Richtwert gilt der Bereich von 40 cm bis 140 cm.
- Die Küchengeräte, das Geschirr und das Besteck so einzuräumen, dass möglichst kurze Wege entstehen und nach Möglichkeit alle benötigten Dinge vom Rollstuhl aus erreichbar sind.