Prüfen Sie, ob die Montage eines zweiten Handlaufes oder ggf. einer Treppensteighilfe und die sichere Gestaltung der Treppenstufen sowie eine gute Beleuchtung ausreichen, damit die Treppe sicher begehbar wird.
Ratgeber "Treppensteigen sicher machen - aktiv bleiben mit Handläufen, Treppensteighilfen ..."
Beidseitige Handläufe
- Handläufe sollten an beiden Seiten von Treppenaufgängen vorhanden sein. Wer sich vor allem mit dem stärkeren Arm festhält oder wer sich nur mit einer Armseite festhalten kann, braucht grundsätzlich für das Hochsteigen und Hinabsteigen der Treppe auf jeder Seite einen Handlauf.
- Die Handläufe sollten fachgerecht, an einer stabilen Wand oder an einem Geländer, das genügend Halt gibt, montiert werden.
- Die Handläufe sollen griffsicher sein und einen Durchmesser von 3 bis 4,5 cm haben. Der lichte Abstand von der Wand sollte 5 cm betragen.
- Der innere Handlauf darf am Treppenauge oder bei Zwischenpodesten nicht unterbrochen werden. Der äußere Handlauf sollte in einer Höhe von 80 bis 90 cm montiert sein und über Anfang und Ende der Treppe 30 cm hinausragen.
- Der Anfang und das Ende der Treppe sollten taktil an den Handläufen fühlbar sein.
Weitergehende Informationen finden Sie beim Deutschen Institut für Treppensicherheit e.V. unter www.treppensicherheit.de. Die Montage eines Handlaufs bzw. Geländers kann z.B. über eine Schreinerei oder eine Schlosserei erfolgen. Als Fachfirma für Handläufe bundesweit ist die Firma www.flexo-handlauf.de bekannt.
Treppensteighilfe mit Haltegriff
Wenn die Treppe bei Schwindel oder Instabilität der Beine ohne Unterstützung nicht genutzt werden kann und beidseitige Handläufe nicht ausreichend sind, kann eine spezielle Treppensteighilfe die Mobilität wieder herstellen. Dazu muss ein zusätzlicher Handlauf mit einem gesicherten Griffelement montiert werden. Um die Treppe sicher zu begehen, wird der Haltegriff einfach nach vorne geschoben, dieser rastet ein und die Person kann sicher Schritt für Schritt die Treppe hoch- und heruntersteigen.
Rutschsichere Stufen und Podeste
- Die Trittstufen sollten rutschsicher sein, andernfalls sollte der Stufenbelag geändert oder die Stufen beklebt werden. Auf Steinstufen kann z.B. mit aufgeklebten Gummistreifen und auf glatten Holzstufen kann z.B. mit fachgerecht aufgeklebten Teppichmatten eine Rutschhemmung erreicht werden. Ausgetretene Stufen sollten ausgebessert oder ausgetauscht werden.
- Bei nach hinten offenen Trittstufen (Trittstufen mit Stufenunterschneidungen) besteht die Gefahr, dass man mit der Fußspitze hängenbleibt und stolpert.
- Eine Sanierung einer alten Treppe ist auch durch einen sogenannten "Überbau" möglich. Dabei werden die Stufen mit Echtholz oder Laminat überbaut. Möglich ist auch die Ausstattung mit einer Antirutschkante und LED-Spots in den Stufen. Die Trittfestigkeit wird durch eingebaute Stabilisierungswinkel erreicht.
- Alle Stufen und die Zwischenpodeste sollten vollständig für das Begehen freigehalten werden, d.h. kein Abstellen von Gegenständen. Auf den Stufen stellen Taschen, Blumen, Vasen, Figuren und ähnliche kurz- oder langfristig abgestellte Dinge ein Hindernis und damit eine Stolpergefahr dar. Wegräumen und entfernen bringt Sicherheit.
Gute Erkennbarkeit: Farbige, taktile Markierung und Treppenbeleuchtung
- Die Treppe mit Trittstufen und Handläufen muss bei Tag und Nacht gut erkennbar sein.
- Insbesondere sollte die erste und letzte Stufe optisch deutlich erkennbar abgesetzt sein, z.B. durch kontrastreiche / farbliche Markierung mit Klebe- und Leuchtstreifen oder zusätzliche Beleuchtung.
- Die Treppe muss gut ausgeleuchtet, d.h. hell, blend- und schattenfrei beleuchtet sein. Am Anfang und Ende der Treppe sollte ein bequem erreichbarer Schalter angebracht sein. Eingesetzt werden kann auch ein Bewegungsmelder.
- Falls die Treppenbeleuchtung intervallgesteuert ist, sollte die eingestellte Beleuchtungszeit ausreichend sein, um die Treppe in aller Ruhe nutzen zu können.
- Für stark sehbehinderte Menschen ist es wichtig, die Stirnseiten und die Oberseiten der Stufen kontrastreich zu gestaltet. Die Treppenstufen können dann in unmittelbarer Nähe genauso gut gesehen werden wie aus einer größeren Entfernung. Für Sehbehinderte und Blinde sollte ertastbar sein, wann die Treppe beginnt und endet.
Neubau eines mehrgeschossigen Hauses oder Einbau einer neuen Treppe:
- Bei der Planung von Treppen sollten entsprechende Normanforderungen (siehe DIN 18065, DIN 18025 / DIN 18040) berücksichtigt und die Vorschriften der Landesbauordnung eingehalten werden.
- Nach Möglichkeit sollten Treppen vermieden werden. Möglich ist dies z.B. durch Bau in Bungalowform.
- Treppen sollten mit gerade Läufen geplant werden, da gewendelte (kurvige) Treppen ungleiche Stufenauftritte haben und dadurch gehbehinderten Menschen das sichere Begehen erschwert wird.
- Zur Vermeidung von Stürzen sollten die Stufen geschlossen sein, d.h. keine vorstehenden Kanten (sogenannte Unterschneidung) haben. Bei hervorstehenden Stufenkanten besteht die Gefahr, dass man mit der Fußspitze an der Kante hängen bleibt und stolpert.
- Die Trittstufen sollte mit rutschfestem, trittsicherem Belag (raue Oberflächen) ausgestattet sein. Des Weiteren sollten die Trittstufen durch taktiles Material erkennbar sein.
- Wenn ein Treppensitzlift nachgerüstet wird, sollte bei Wohngebäuden mit zwei Wohnebenen die nutzbare Treppenlaufbreite von mindestens 1,00 m noch sichergestellt sein.
- Wenn eine Nachrüstung der Treppe z.B. mit einem Rollstuhlplattformlift mit eingeplant werden soll, ist eine Treppenlaufbreite von 120 cm gut geeignet.