Kontextnavigation überspringen

DIN-Baunormen für barrierefreie Wohnungen

Die Skizze zeigt beispielhaft die Bewegungsflächen für einen Fußgänger mit Unterstützungsperson, eine Person mit Gehhilfen und einen Rollstuhlnutzer.

Beispiel: Platzbedarf und Bewegungsflächen ohne Richtungsänderungen (Ausschnitt DIN 18040-2)


Wer Modernisierungsmaßnahmen oder einen Neubau für das private Wohnen im Alter oder bauliche Anpassungen infolge einer Behinderung plant, findet in der DIN 18040 Teil 2 "Barrierefreies Bauen für Wohnungen" die wesentlichen Anforderungen an das barrierefreie Bauen. Ziel der Normen ist die barrierefreie Gestaltung der Wohn- und Lebensräume um "weitgehend allen Menschen seine Benutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe" zu ermöglichen.

Die Normen für das barrierefreie Bauen stellen - wie alle Normen - Richtlinien und Empfehlungen dar, die dann angewendet werden müssen, wenn die Norm Bestandteil der Landesbauordnung oder als technische Bauvorschrift rechtsverbindlich eingeführt ist. Die Gesetzeslage ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Bei Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Komplettumbau des Bades) empfehlen wir aus Nachhaltigkeitsgründen, die Normen auch dann einzuhalten, wenn dies gesetzlich nicht erforderlich ist.

Bei Umbau- und Wohnungsanpassungsmaßnahmen in Häusern und Wohnungen im Bestand kann im Einzelfall auch ohne Berücksichtigung der Norm eine gute Lösung für das selbstständige Wohnen erreicht werden. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn das Bad sehr klein ist oder ein Rollstuhlnutzer aufgrund der körperlichen Einschränkungen eine DIN-Bewegungsfläche für seine Selbstständigkeit nicht benötigt.

Achtung: Wenn öffentliche Fördermittel beantragt werden, kann die Einhaltung der Förderrichtlinien für die Durchführung von barrierefreien Baumaßnahmen eine Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung sein. 

DIN 18040 Teil 2 - Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Wohnungen

Draufsicht auf ein barrierefrei geplantes Bad mit einem bodengleich gefliesten Duschbereich, einem WC mit 70 cm Ausladung und Stützklappgriffen, einem unterfahrbarem Waschtisch und einem Rollstuhl.

Badplanung in Anlehnung an die DIN 18040-2

In der DIN 18040 Teil 2, sind die technischen Voraussetzungen für barrierefreie Wohnungen festgelegt. Das Regelwerk soll weitgehend allen Menschen die Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe ermöglichen. 

Fragen, ob die Normen bzw. einzelne Punkte in die Technischen Baubestimmungen des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, eingeführt sind, können Sie an das Bauamt Ihrer Stadt bzw. Landkreises richten.

Download: DIN 18040 Teil 1 und Teil 2 (PDF-Datei, 2 MB), Anhang zur Broschüre  "UNIVERSALES BARRIEREFREIES BAUEN", Herausgeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Weiterführende Links